Unentgeltliche Rechtsauskunft
Seit Januar 1992 betreut der Aargauische Anwaltsverband beinahe sämtliche Rechtsauskunftsstellen im Kanton, die gemeinsam mit den Gemeinden festgelegt worden sind. Damit nimmt der Verband eine öffentliche Aufgabe wahr, denn gemäss § 97 Abs. 2 der Verfassung des Kantons Aargau «sorgt der Kanton für unentgeltliche Rechtsauskunftsstellen».
Bei den Rechtsauskunftsstellen erhalten Rechtssuchende eine 15-minütige, unentgeltliche Orientierungshilfe. In kurzen, persönlichen Gesprächen geben Ihnen Anwältinnen und Anwälte des Aargauischen Anwaltsverband erste Auskünfte zu Ihren Rechtsfragen und zeigen Ihnen Wege für das weitere Vorgehen auf.
Unentgeltliche Rechtsauskunft wird in der Regel an den nachfolgend aufgeführten Tagen erteilt. Abweichungen (z.B. aufgrund von Feiertagen) bleiben vorbehalten. Fragen zu den einzelnen Terminen richten Sie bitte direkt an die Gemeindeverwaltungen.
Bezirk Laufenburg
- Laufenburg, jeden 1. Montag des Monats (ausgenommen Schulferien),
17.30–18.30 Uhr, Rathaus - Frick, jeden 3. Montag des Monats (ausgenommen Schulferien),
17.30–18.30 Uhr, Gemeindehaus
Das Sekretariat des Aargauischen Anwaltsverbandes erteilt weder telefonisch noch schriftlich Rechtsauskünfte. Wir bitten hierfür um Verständnis.

Öffnungszeiten
Anschrift
Aargauischer Anwaltsverband
Geschäftsstelle
Cordulaplatz 8
5400 Baden
Aargauischer Anwaltsverband
Gemeinden Einzugsgebiet
Densbüren, Frick, Gipf-Oberfrick, Herznach-Ueken, Laufenburg, Oberhof, Oeschgen, Schwaderloch, Sisseln, Wölflinswil
Über uns
Der Aargauischer Anwaltsverband (AAV) ist die Standesorganisation der Anwälte im Kanton Aargau. Er ist gleichzeitig eine Sektion des Schweizerischen Anwaltsverbandes SAV. Dem AAV bzw. seinem Vorstand obliegen vielfältige Aufgaben.
Der Aargauische Anwaltsverband zählt heute rund 400 Mitglieder (aktiv und passiv). Er bietet seinen Mitgliedern zahlreiche Dienstleistungen. Insbesondere die Möglichkeit zur Weiterbildung. Selbst das Anwaltsrecht verändert sich immer wieder und stellte neue Herausforderungen an die Unabhängigkeit und das Berufsgeheimnis der Anwälte. Mit den Standesregeln legt der Anwaltsverband zudem einige grundlegende Pflichten der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte gegenüber ihrer Mandantschaft, gegenüber Behörden und gegenüber Gegenanwältinnen und Gegenanwälten fest.
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Anschrift
Aargauischer Anwaltsverband
Geschäftsstelle
Cordulaplatz 8
5400 Baden