Gut zu wissen: Ergänzungsleistungen (EL)

Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV (EL) helfen, wenn die Renten und das Einkommen die minimalen Lebenskosten nicht decken. Wer sich in dieser Situation befindet, hat einen rechtlichen Anspruch auf EL. Zusammen mit der AHV und IV gehören die EL zum sozialen Fundament unseres Staates.

Auf einen Blick Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV helfen dort, wo die Renten und das Einkommen nicht die minimalen Lebenskosten decken. Zusammen mit der AHV und IV gehören die Ergänzungsleistungen (EL) zum sozialen Fundament unseres Staates.

 

Ergänzungsleistungen werden durch die Kantone ausgerichtet. Sie bestehen aus zwei Kategorien:

• jährliche Leistungen, die monatlich ausbezahlt werden (siehe Ziffern 1 bis 9);

• Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten (siehe Ziffern 10 bis 14).

 

Sie können Ergänzungsleistungen erhalten, wenn Sie

• einen Anspruch auf eine Rente der AHV (auch bei einem Rentenvorbezug), eine Rente der IV, nach Vollendung des 18. Altersjahres eine Hilflosenentschädigung der IV oder während mindestens sechs Monaten ein Taggeld der IV erhalten, und

• nicht mehr als 100 000 Franken (Alleinstehende) oder 200 000 Franken (Ehepaare) Vermögen haben, und

• in der Schweiz Wohnsitz und tatsächlichen Aufenthalt haben, und

• Bürgerin oder Bürger der Schweiz oder eines EU/EFTA-Mitgliedstaates sind, oder

• als Ausländerin oder Ausländer seit mindestens zehn Jahren ununterbrochen in der Schweiz leben. Für Flüchtlinge oder Staatenlose beträgt diese Frist fünf Jahre.

 

Bericht: BWG-Fricktal, in Anlehnung an die öffentlichen Informationen

Erklärvideo «Ergänzungsleistungen für Personen zuhause»